Ausgangszustandsbericht nach IEG
Für Anlagen, die der EU-Industrieimmissionsrichtlinie (IEG) unterliegen, ist vor der Erstellung ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen. Dieser ermittelt und beschreibt eine etwaige bestehende Kontamination des Bodens und des Grundwassers mit gefährlichen Stoffen nach CLP-VO, die in der Anlage auftreten. Der Ausgangszustandsbericht beschreibt damit den Kontaminationsstatus des Untergrundes vor Betriebsbeginn. Im Zuge des Betriebes und nach Stilllegung der Anlage sind weitere Messungen vorzunehmen. Treten relevante Konzentrationserhöhungen auf, ist der Anlagenbetreiber zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet.
Unsere Leistungen:
- Historische Erhebung Vornutzung des Geländes
- Relevanzprüfung der Parameter
- Ausarbeitung Untersuchungsplan und Abstimmung mit den Behörden
- Untersuchung von Boden und Grundwasser
- Erstellen eines Ausgangszustandsberichts
- Kontrollmessung während des Betriebs und Abschlussmessung nach Stilllegung der Anlage.