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Gerichtliche und außergerichtliche Beweissicherung

Ist ein Schaden eingetreten und liegt keine Beweissicherung vor, helfen wir bei der Beweissicherung und Beurteilung der Ursache und Regulierung der Schäden.

Bei eingetretenen Schäden sind ergänzende Aufnahmen zur Ursachenbewertung hilfreich. Hierzu bieten wir an:

  • Höhenaufnahmen mittels elektronischer Schlauchwaagen (Genauigkeit ± 2 mm auf 25 m)
  • Beobachtungen von Veränderungen über Höhenbolzen mittels Feinnivellement (Genauigkeiten bis ca. ± 0,5 mm)
  • Konvergenzmessungen, z. B. zur horizontalen Lagekontrolle von Bauteilen zu einem Referenzpunkt
  • Erschütterungsmessungen, einschl. Beurteilung der bauwerksschädigenden Einflüsse
  • Lärmmessungen einschl. Grenzwertbeurteilung von Immissionen und Emissionen
  • Baugrunduntersuchungen
  • Bodenmechanische Laboruntersuchungen (z.B. Bestimmung der Schrumpfgrenzen bei Austrocknungsschäden)
  • Grundwassermessungen